Nach einer telefonischen Voranmeldung erhalten Sie einen Termin zum unverbindlichen Erstgespräch in der Psychotherapeutischen Sprechstunde. Im Fall einer psychischen Erkrankung und entsprechendem Therapiegesuch wird dieses Gespräch in der Regel von den gesetzlichen oder privaten Versicherungen übernommen - bringen Sie also bitte zum ersten Termin unbedingt Ihre Krankenversicherungskarte mit. Im Falle eines Coachings oder einer Paarberatung kommen Sie selbst für die Kosten auf.
Psychotherapie - Gesetzliche Krankenversicherungen
Spätestens nach Ablauf der Psychotherapeutischen Sprechstunden und der probatorischen Sitzungen, die u.a. der Diagnostik und Therapieplanung dienen, wird die Psychotherapie bei Ihrer Krankenversicherung beantragt. Die Therapiedauer richtet sich nach ihrem Beschwerdebild und geplanten Interventionen bzw. Behandlungsmaßnahmen.
Coaching/Psychologische Beratung
Coaching ist oft auf ein definiertes Ziel (Konfliktlösung, Karriereschritt, Changeprozess,...) begrenzt, wird aber zum Teil auch berufsbegleitend über einen längeren Zeitraum durchgeführt. Die Anzahl und Frequenz der Sitzungen kann entsprechend sehr unterschiedlich ausfallen und wird individuell vereinbart.
Supervision & Selbsterfahrung
Supervisionsaufträge wie auch Selbsterfahrungsanliegen sind stets individuell. Entsprechend werden Frequenz und Anzahl der Sitzungen persönlich im Erstgespräch vereinbart.
Paarberatung
Wichtige Hinweise
Das Honorar für Psychotherapie richtet sich grundsätzlich nach der Gebührenordnung für Ärzte/Psychotherapeuten (GOÄ/GOP) und den darin festgelegten Sätzen sowie dem Einheitlichen Bewertungsmaßstab (EBM).
Gesetzlich Versicherte:
Gesetzliche Krankenkassen übernehmen die Kosten für eine psychotherapeutische Behandlung bei ihren Vertragstherapeuten. Wir rechnen als Vertragstherapeuten direkt mit der kassenärztlichen Vereinigung Westfalen-Lippe ab. Es entstehen Ihnen keine Kosten.
Privat Versicherte:
Private Versicherungen übernehmen in der Regel den Großteil der Kosten für eine Psychotherapie. Es gibt jedoch einige private Krankenkassen und Tarife, die bei Psychotherapie nur Basisleistungen erstatten oder andere Einschränkungen vorsehen. Nicht bei jeder Versicherung und nicht bei jedem Tarif werden die Kosten vollständig übernommen, so dass eventuelle Zuzahlungen notwendig sein können. Erkundigen Sie sich bitte im Vorfeld bei Ihrer Versicherung zu übernommenen Leistungen bei Durchführung einer Verhaltenstherapie durch einen psychologischen Psychotherapeuten.
Selbstzahler (Coaching, Supervision, Paartberatung,...):
Sind Sie an einem Coaching oder einer Paarberatung interessiert, so besteht G keine Möglichkeit der Kostenübernahme. Im Rahmen des Erstgespräches wird für Sie ein individueller Kostenvoranschlag erstellt. Grundsätzlich wird zu Beginn der gemeinsamen Arbeit eine Horonarvereinbarung getroffen.
Berufsgenossenschaft:
Berufsgenossenschaften übernehmen die Kosten für eine Psychotherapie dann, wenn die zu behandelnde psychische Erkrankung in ihren Zuständigkeitsbereich fällt. Dies ist z.B. dann der Fall, wenn durch einen Unfall am Arbeitsplatz ein psychisches Trauma resultiert, das behandelt werden muss. Erkundigen Sie sich bitte in einem solchen Fall bei der für Sie zuständigen Berufsgenossenschaft nach den vorhandenen Bestimmungen, wenn Sie eine Psychotherapie wahrnehmen wollen.
Beamtenbeihilfe:
Beihilfestellen von Bund, Ländern und Kommunen erstatten meist ohne Probleme den Großteil der Kosten für eine Psychotherapie. Dabei ist es erforderlich, dass diese in den ersten 5 probatorischen Sitzungen beantragt wird. Teilen Sie bitte Ihrer Beihilfestelle zeitnah mit, dass Sie eine Psychotherapie in Anspruch nehmen möchten und informieren Sie sich bitte über die formalen Schritte und beantragen Sie die notwendigen Formulare, so dass Sie diese zu Ihrem Erstgespräch mitbringen können.
Sollten Sie bezüglich der Kosten und deren Übernahme weitere Fragen haben, kontaktieren Sie uns gerne in unserer Telefonsprechstunde oder per email.